Proben
Hinweise zu Proben
In § 17 BayEUG heißt es:
(2) Schriftliche Leistungsnachweise werden durch Probearbeiten erbracht. In der Grundschule müssen sie sich aus dem unmittelbaren Unterrichtsablauf ergeben und dürfen nicht angekündigt werden. In der Hauptschule können Probearbeiten je nach Art und Umfang angekündigt werden; sie müssen angekündigt werden, wenn größere Lernabschnitte bearbeitet werden sollen. In der Grundschule darf an einem Tag nur eine Probearbeit, in der Woche sollen nicht mehr als zwei Probearbeiten abgehalten werden; in der Hauptschule darf an einem Tag nur eine angekündigte Probearbeit, in der Woche sollen nicht mehr als zwei angekündigte Probearbeiten abgehalten werden. Kann der Leistungsstand eines Schülers wegen nicht zu vertretender Versäumnisse nicht hinreichend beurteilt werden, so kann die Lehrkraft das Nachholen von Probearbeiten anordnen.
(3) In der Jahrgangsstufe 1 werden keine Probearbeiten geschrieben. Die Probearbeiten in der Jahrgangsstufe 2 werden mit Bemerkungen versehen, die den Leistungsstand des Schülers beschreiben.
(4) Bedient sich der Schüler bei der Anfertigung einer Probearbeit unerlaubter Hilfe, kann die Probearbeit abgenommen und mit der Note 6 bewertet werden. Bei Versuch kann ebenso verfahren werden. Als Versuch gilt auch die Bereithaltung nichtzugelassener Hilfsmittel.
(5) Bei allen Probearbeiten sind Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit und schwerere Ausdrucksmängel zu kennzeichnen. Hiervon kann in der Jahrgangsstufe 2 und bei Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache abgesehen werden, soweit pädagogische Gründe dies erfordern.
Anforderungsstufen
| Reproduktion |
Die Reproduktion verlangt vom Schüler, daß er den Stoff jederzeit aus dem Gedächtnis wiedergeben kann. |
| Reorganisation |
Bei der Reorganisation des Gelernten muß der Schüler den Stoff verarbeiten bzw. neu anordnen. |
| Transfer |
Unter Transfer versteht man die Grundprinzipien des bekannten Stoffgebietes auf ähnliche neue Aufgaben zu übertragen. |
| Problemlösendes Denken |
Problemlösendes Denken ist die höchste Lernebene und stellt eine Neuleistung des Lernenden dar. Bsp.: Neue Aspekte zu einem Sachverhalt finden. |











































